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Neue Gesetze, EU-Richtlinien und Verordnungen in 2024 führen zu verschärften Haftungsregeln für Unternehmen und Geschäftsführende

Mit der Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes und der EU-Richtlinie NIS-2.0 müssen sich zahlreiche Unternehmen, noch in diesem Jahr, intensiv mit den Themen IT-Sicherheit, Cyber-Risk-Management und Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität auseinandersetzen.

Grundlage für ein sogenanntes Business Continuity Management ist ein detailliertes Sicherheitskonzept.

Im Rahmen einer Sicherheitsanalyse werden dabei sowohl die objektspezifischen Gegebenheiten, als auch die gesamte IT-Infrastruktur hinsichtlich möglicher Schwachstellen bewertet und Lösungsansätze vorgeschlagen.

Zunehmend betrifft dies auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Teil nicht über die Ressourcen verfügen, diese Sicherheitskonzepte in Eigenregie umzusetzen.

In dem Kontext plant der Gesetzgeber eine Verschärfung der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen bei u.a. Cyber-Angriffen, um die Verantwortungsträger für eine zeitnahe Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zu sensibilisieren.

Gerne unterstützt Sie das erfahrene Team der Vollmergruppe bei der Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Sicherheitskonzepts.