Am 20.08.2020 bemerkte eine Sicherheitskraft der Vollmergruppe in einem Einkaufcenter in Dinslaken ein Pärchen, dass in unterschiedlichen Läden erfolglos versuchte Ware zu erwerben.
Da die EC-Karten immer wieder im Kassenbereich der jeweiligen Ladeneinheiten nach der PIN-Eingabe abgewiesen wurden, sprach die Sicherheitskraft das Pärchen auf den Sachverhalt an.
Die zunehmend nervöser werdenden Personen wurden im Zuge des Gespräches gebeten, ihre jeweiligen Personalien anzugeben. Bei der Herausgabe der Ausweisdokumente fielen dem Sicherheitsmitarbeiter mehrere EC-Karten auf, die nicht auf die beiden Personen ausgestellt waren.
Die daraufhin hinzugezogenen Einsatzkräfte der Polizei fanden bei dem Pärchen einen Kaufbeleg, für eine der als gefunden deklarierten EC-Karten. Da auch die Polizeieinsatzkräfte die Identität der beiden Personen, trotz mehrerer vorgelegter Ausweisdokumente, nicht zweifelsfrei feststellen konnten, wurden diese zur weiteren Identitätsfeststellung mitgenommen.